selbstwärts empfiehlt Ihnen diese Kollegen
Obwohl einige mir bekannte Heiler und Berater sehr gute Arbeit leisten und ich sie auch persönlich schätze, unterscheidet sich deren Arbeitsweise zum Teil erheblich von der meinen. Das macht es mir schwer, ihre Arbeit grundsätzlich zu empfehlen.
Für mich als Ausbilder im Bereich Lebensberatung und Geistheilung ist es von großer Bedeutung, klare Grundsätze der Arbeit mit Menschen zu vermitteln und einzuhalten. Deshalb empfehle ich besonders gern meine ehemaligen Teilnehmer meiner Jahresausbildungen, denen ich ein Zertifikat ausreichen konnte. Sie haben im Rahmen der Ausbildung und von Prüfungen dargelegt, dass sie eine hochwertige und "saubere" Arbeit leisten. Nach und nach werden Sie hier eine wachsende Liste dieser energetischen Heilungsbegleiter und intuitiven Berater finden. Näheres zu den Auswalkriterien finden Sie am Ende dieser Seite.
Kriterien für diese Empfehlung
Die hier genannten Heilerinnen und Heiler orientieren sich in ihrer Arbeit unter anderem an folgenden Richtlinien, die für mich zum Mindestmaß einer verantwortungsbewussten Heilungsbegleitung gehören:
- Aufklärung über mögliche Erstreaktionen nach energetischer Intervention und über das Verhalten in diesem Fall
- Anerkennung des freien Willens des Klienten, Verweis auf Eigenverantwortlichkeit
- kein Heilungsversprechen
- kein Einsatz und keine Empfehlung von Hilfsmitteln ("Heilsteine", Bachblüten, Schüsslersalze etc.)
- kein Inrechnungstellen von Fernbehandlungen ohne direkten Kontakt während der Behandlungszeit (z.B. telefonisch)
- Preise und Honorare im Rahmen der guten Sitten
- auf Wunsch Ausstellen einer Rechnung /Quittung für die erhaltenen Honorare
- keine Vorkasse
- keine Verpflichtung des Klienten zu mehreren Sitzungen
- keine Diagnosen (Benennung von "Blockaden", etc.)
- kein Einsatz von Geräten (z.B. Radionik, Zapper etc.)
- Verpflichtung zu therapeutischer Verschwiegenheit
Viele dieser Richtlinien entsprechen zugleich aktueller Rechtsprechung. Ihre Missachtung ist teilweise strafbar (sofern der Praktizierende nicht Vertreter der Heilberufe ist) und kann beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. |