selbstwärts empfiehlt Ihnen diese Kollegen
Als Ausbilder im Bereich intuitiver Lebensberatung und energetischer Heilungsbegleitung lebe und vermittle ich klare Grundsätze der Arbeit für und mit Menschen. Deshalb empfehle ich besonders gern diejenigen Teilnehmer der Jahresausbildungen selbstwärts weiter, die den Weg in die haupt- oder nebenberufliche Heilarbeit gegangen sind. Sie haben im Rahmen der Ausbildung und von Prüfungen gezeigt, dass sie eine hochwertige und "saubere" Arbeit leisten. Näheres dazu finden Sie am Ende dieser Seite.
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Kriterien für diese Empfehlung
Die hier genannten Heilungsbegleiter(innen) orientieren sich in ihrer Arbeit unter anderem an folgenden Maßgaben und Richtlinien:
- Aufklärung über mögliche Erstreaktionen nach energetischer Intervention und über das Verhalten in diesem Fall
- Anerkennung des freien Willens des Klienten, Verweis auf Eigenverantwortlichkeit
- kein Heilungsversprechen
- kein Einsatz und keine Empfehlung von Hilfsmitteln ("Heilsteine", Bachblüten, Schüsslersalze etc.)
- kein Inrechnungstellen von Fernbehandlungen ohne direkten Kontakt während der Behandlungszeit (z.B. telefonisch)
- Preise und Honorare im Rahmen der guten Sitten
- auf Wunsch Ausstellen einer Rechnung /Quittung für die erhaltenen Honorare
- keine Vorkasse
- keine Verpflichtung des Klienten zu mehreren Sitzungen
- keine Diagnosen (Benennung von "Blockaden", etc.)
- kein Einsatz von Geräten (z.B. Radionik, Zapper etc.)
- Verpflichtung zu therapeutischer Verschwiegenheit
Viele dieser Richtlinien entsprechen zugleich aktueller Rechtsprechung. Ihre Missachtung ist teilweise strafbar (sofern der Praktizierende nicht Vertreter der Heilberufe ist) und kann beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.